Wohnungsreinigung
GS Facility Services bietet zuverlässige Wohnungsreinigung für Wohnungen und Häuser in Dübendorf, Zürich und Umgebung – flexibel, professionell und abgestimmt auf Ihren Alltag.

Regelmässige Reinigung
Unsere regelmässige Wohnungsreinigung sorgt für ein sauberes und gepflegtes Zuhause – flexibel, zuverlässig und abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Küchen & Oberflächen
Wir reinigen Küchenoberflächen, Geräte und Böden gründlich und hygienisch für ein gepflegtes und sauberes Wohnumfeld.

Nasszellen
Unsere Badezimmerreinigung sorgt für hygienisch saubere Sanitärbereiche, Oberflächen und Böden in Wohnungen und Häusern.

Fenster & Glasflächen
Wir reinigen Fenster und Glasflächen professionell und streifenfrei für mehr Licht und einen gepflegten Eindruck in Ihrem Zuhause.
Vorteile einer professionellen Reinigung
Mehr Zeit und Entlastung im Alltag
sauberes & gepflegtes Zuhause
Reinigung inkl. Material
Offiziell angestellte und versicherte Mitarbeitende
Unsere Preise
Der effektive Aufwand richtet sich nach Wohnungsgrösse, Zustand und gewünschter Häufigkeit. Unser Stundenansatz beträgt CHF 50.– zzgl. MWST. Professionelle Reinigungsmittel, Material sowie sämtliche Reinigungsgeräte sind im Preis bereits inbegriffen.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele zur Orientierung.
ab CHF 100.- / Einsatz
4.5 Zimmer Wohnung
ca. 100-110 m2
2 Nasszellen
inkl. Geräte und Material
ca. 2 Stunden Aufwand
ab CHF 75.- / Einsatz
3.5 Zimmer Wohnung
auf Anfrage
Einfamilienhaus
ab ca. 140 m2
mehrere Nasszellen
inkl. Geräte und Material
Aufwand nach Besichtigung
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsreinigung
Muss ich Reinigungsmittel bereitstellen?
Nein, Sie müssen keine Reinigungsmittel oder Materialien bereitstellen. Unsere Mitarbeitenden bringen alle professionellen Reinigungsmittel, Tücher und das benötigte Material direkt mit. So sparen Sie Zeit und Aufwand: kein Einkaufen, kein Organisieren und kein Waschen von Reinigungslappen. Alles ist vorbereitet, hygienisch und einsatzbereit – für eine unkomplizierte Reinigung von Anfang bis Ende.
Wie oft kann gereinigt werden?
Die Reinigung erfolgt flexibel nach Ihren Bedürfnissen – wir empfehlen eine wöchentliche oder zweiwöchentliche Reinigung für ein dauerhaft sauberes und gepflegtes Zuhause.
Sind die Reinigungskräfte angestellt?
Ja, unsere Mitarbeitenden sind offiziell angestellt und versichert. GS Facility Services übernimmt sämtliche Sozialabgaben und administrative Aufgaben.
Muss ich während der Reinigung zuhause sein?
Nein, viele unserer Kunden nutzen unseren Service flexibel auch während ihrer Abwesenheit.
Bezahle ich, wenn ich keine Reinigung brauche, z. B. in den Ferien oder an Feiertagen?
Nein. Du bezahlst nur die Reinigungen, die tatsächlich stattfinden. Wenn du wegen Ferien, Feiertagen oder aus einem anderen Grund keine Reinigung brauchst, kannst du den Termin rechtzeitig stornieren oder pausieren. Für diese ausgelassenen Termine fallen keine Kosten an.
Arbeiten Sie legal und versichert?
Ja, unsere Mitarbeitenden sind offiziell angestellt, bei der SVA-Ausgleichskasse angemeldet und gegen Unfall bei der SUVA versichert. Zudem unterstehen unsere Reinigungskräfte dem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche und sind bei der zuständigen Zentralen Paritätischen Kommission gemeldet. Mit GS Facility Services profitieren Sie von einer professionellen, fairen und legalen Reinigungslösung – ohne Schwarzarbeit, ohne administrativen Aufwand und mit voller sozialer Absicherung.
Kann ich nicht einfach eine private Putzfrau engagieren? Das kommt mich doch günstiger.
Auf den ersten Blick kann eine private Reinigungskraft günstiger wirken. Wichtig ist jedoch: Sobald Sie eine Reinigungskraft privat beschäftigen, werden Sie in der Schweiz rechtlich zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber – mit entsprechenden Pflichten.
Dazu gehören unter anderem die Anmeldung bei der AHV, die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Abschluss einer Unfallversicherung. Die oft erwähnte Grenze von CHF 2’500 pro Jahr gilt bei Hausdienstarbeit wie Reinigung nicht: AHV-Beiträge müssen grundsätzlich auch dann abgerechnet werden, wenn der Lohn darunter liegt.
Wird eine Reinigungskraft nicht korrekt angemeldet, kann dies als Schwarzarbeit gelten und rechtliche Folgen haben – zum Beispiel Nachzahlungen, Bussen oder weitere Sanktionen. Mit unserem Reinigungsservice vermeiden Sie diesen administrativen Aufwand und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Unsere Mitarbeitenden sind korrekt angestellt, versichert und sozial abgesichert.
Benötigen Sie Unterstützung bei der regelmässigen Reinigung Ihrer Wohnung?
GS Facility Services sorgt zuverlässig für ein sauberes und gepflegtes Zuhause – flexibel, professionell und unkompliziert.

