Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1 Art und Umfang der Leistungen
Personal
Das Personal wird vom Auftragnehmer angestellt, geschult und entlohnt. Die erforderliche Anzahl Mitarbeiter ergibt sich aus dem Umfang der zu leistenden Arbeiten. Auf Wunsch des Auftraggebers kann das eingesetzte Personal verpflichtet werden, eine firmenspezifische Geheimhaltungs- & Schweigepflichtserklärung zu unterzeichnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Personal mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung einzusetzen.
Ablauf & Organisation
Die Aufstellung des Reinigungsplanes und die Organisation der Arbeitsabläufe werden durch den Auftragnehmer ausgeführt.
An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungsarbeiten ausgeführt. Diese sind in der Kostenrechnung bereits berücksichtigt und haben keine Reduktion der Monatspauschale zur Folge.
Qualitätssicherung
Dem Auftraggeber wird ein Mitsprachrecht beim Materialeinsatz sowie bei den Reinigungsabläufen eingeräumt. Die Qualitätssicherung erfolgt nach den Qualitätsrichtlinien des Auftragsnehmers und liegt in der Verantwortung des Objektverantwortlichen.
Maschinen, Geräte, Material
Sämtliche Maschinen und Geräte zur Auftragsabwicklung werden vom Auftragnehmer gestellt und bleiben in seinem Eigentum. Reinigungsmittel werden durch den Auftragnehmer gestellt und sind im Preis inbegriffen (ausgenommen ist Verbrauchsmaterial wie Leuchtmittel, WC-Papier, Handtücher, Handseife, Hygienebeutel sowie Plastikbeutel für Abfallbehälter und Kehrichtsäcke etc.).
Die zur Auftragserfüllung notwendigen Ressourcen wie Wasser, Strom sowie allfällige Lagerräume werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Abtransport oder die Verwertung der Abfälle ab zentraler Abfallstelle (z.B. Container) ist Sache des Auftraggebers.
Art. 2 Zahlungsbedingungen
Die Reinigungsarbeiten werden monatlich in Rechnung gestellt und sind jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Art. 3 Preisanpassungen
Mehrwertsteuerpflicht
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sollte der Arbeitnehmer mehrwertsteuerpflichtig werden, so kommen zuzüglich zum vereinbarten Honorar noch die aktuellen MwSt.-Sätze zu Lasten des Auftraggebers hinzu.
Änderungen bei den Sozialabgaben
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen von Sozialabgaben auf Löhnen (lohngebundene Sozialleistungen, Arbeitgeberbeiträge) mit einer entsprechenden Preisanpassung auszugleichen.
Anpassungen bei Änderungen von Leistungen
Die im vorliegenden Vertrag aufgelisteten Preise gelten für das vorliegende Pflichtenheft. Vorbehalten bleiben Preisanpassungen infolge Änderungen des Leistungsumfanges.
lnkraftsetzung
Jede Preisanpassung ist dem Auftraggeber mit schriftlicher Begründung mitzuteilen. Die Preisanpassung tritt frühestens 2 Monate nach Ankündigung an den Auftraggeber in Kraft.
Art. 4 Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist gegen Haftpflichtansprüche bis zur Höchstsumme von CHF 5’000’000.00 pro Schadenereignis für Personen und Sachschaden zusammen bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft versichert, wobei Bearbeitungsschäden bis zu CHF 100’000.00 pro Schadenfall eingeschlossen sind.
Weitergehende Haftpflichtansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
Art. 5 Gerichtsstand
Bei allfälligen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Wangen b. Dübendorf.

