Allgemeine Geschäftsbedingungen


Art. 1 Art und Umfang der Leistungen

Personal
Das Personal wird vom Auftragnehmer angestellt, geschult und entlohnt. Die erforderliche Anzahl Mitarbeiter ergibt sich aus dem Umfang der zu leistenden Arbeiten. Auf Wunsch des Auftraggebers kann das eingesetzte Personal verpflichtet werden, eine firmenspezifische Geheimhaltungs- & Schweigepflichtserklärung zu unterzeichnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Personal mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung einzusetzen. 


Ablauf & Organisation

Die Aufstellung des Reinigungsplanes und die Organisation der Arbeitsabläufe werden durch den Auftragnehmer ausgeführt.
An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungsarbeiten ausgeführt. Diese sind in der Kostenrechnung bereits berücksichtigt und haben keine Reduktion der Monatspauschale zur Folge.


Qualitätssicherung

Dem Auftraggeber wird ein Mitsprachrecht beim Materialeinsatz sowie bei den Reinigungsabläufen eingeräumt. Die Qualitätssicherung erfolgt nach den Qualitätsrichtlinien des Auftragsnehmers und liegt in der Verantwortung des Objektverantwortlichen.


Maschinen, Geräte, Material

Sämtliche Maschinen und Geräte zur Auftragsabwicklung werden vom Auftragnehmer gestellt und bleiben in seinem Eigentum. Reinigungsmittel werden durch den Auftragnehmer gestellt und sind im Preis inbegriffen (ausgenommen ist Ver­brauchsmaterial wie Leuchtmittel, WC-Papier, Handtücher, Handseife, Hygienebeutel sowie Plastikbeutel für Abfallbehälter und Kehrichtsäcke etc.).
Die zur Auftragserfüllung notwendigen Ressourcen wie Wasser, Strom sowie allfällige Lagerräume werden vom Auftrag­geber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Abtransport oder die Verwertung der Abfälle ab zentraler Abfallstel­le (z.B. Container) ist Sache des Auftraggebers.


Art. 2 Zahlungsbedingungen

Die Reinigungsarbeiten werden monatlich in Rechnung gestellt und sind jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.


Art. 3 Preisanpassungen

Mehrwertsteuerpflicht
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sollte der Arbeitnehmer mehrwertsteuerpflichtig werden, so kommen zuzüglich zum vereinbarten Honorar noch die aktuellen MwSt.-Sätze zu Lasten des Auftraggebers hinzu.


Änderungen bei den Sozialabgaben

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen von Sozialabgaben auf Löhnen (lohngebundene Sozialleistungen, Arbeitgeberbeiträge) mit einer entsprechenden Preisanpassung auszugleichen.


Anpassungen bei Änderungen von Leistungen

Die im vorliegenden Vertrag aufgelisteten Preise gelten für das vorliegende Pflichtenheft. Vorbehalten blei­ben Preisanpassungen infolge Änderungen des Leistungsumfanges.
 

lnkraftsetzung

Jede Preisanpassung ist dem Auftraggeber mit schriftlicher Begründung mitzuteilen. Die Preisanpassung tritt frühestens 2 Monate nach Ankündigung an den Auftraggeber in Kraft.


Art. 4 Haftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer ist gegen Haftpflichtansprüche bis zur Höchstsumme von CHF 5’000’000.00 pro Schadener­eignis für Personen und Sachschaden zusammen bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft versichert, wobei Bearbeitungsschäden bis zu CHF 100’000.00 pro Schadenfall eingeschlossen sind.
Weitergehende Haftpflichtansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

Art. 5 Gerichtsstand

Bei allfälligen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Wangen b. Dübendorf.